Impressum

Stand: folgt

[Text folgt — Anwalt] Hier stehen die Anbieterangaben nach § 5 DDG, sobald der Anwalt sie geliefert hat. Die Überschriften darunter sind das Gerüst.

Anbieter

Name und ladungsfähige Anschrift — § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG. Kein Postfach.

Kontakt

E-Mail und ein zweiter schneller Weg — § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG. Eine Telefonnummer ist nach der Rechtsprechung nicht zwingend, ein Kontaktformular oder eine zweite Adresse genügt.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG — falls vorhanden, sonst entfällt dieser Abschnitt.

Register

§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG — nur bei Eintragung, sonst entfällt dieser Abschnitt.

Aufsichtsbehörde

§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG — nur bei zulassungspflichtiger Tätigkeit, hier voraussichtlich entfällt.

Verbraucherstreitbeilegung

Hinweis nach § 36 VSBG. Bei zehn oder weniger Beschäftigten befreit § 36 Abs. 3 VSBG von der Pflicht; üblich ist der Satz trotzdem.