Impressum
Stand: folgt
[Text folgt — Anwalt] Hier stehen die Anbieterangaben nach § 5 DDG, sobald der Anwalt sie geliefert hat. Die Überschriften darunter sind das Gerüst.
Anbieter
Name und ladungsfähige Anschrift — § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG. Kein Postfach.
Kontakt
E-Mail und ein zweiter schneller Weg — § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG. Eine Telefonnummer ist nach der Rechtsprechung nicht zwingend, ein Kontaktformular oder eine zweite Adresse genügt.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG — falls vorhanden, sonst entfällt dieser Abschnitt.
Register
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG — nur bei Eintragung, sonst entfällt dieser Abschnitt.
Aufsichtsbehörde
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG — nur bei zulassungspflichtiger Tätigkeit, hier voraussichtlich entfällt.
Verbraucherstreitbeilegung
Hinweis nach § 36 VSBG. Bei zehn oder weniger Beschäftigten befreit § 36 Abs. 3 VSBG von der Pflicht; üblich ist der Satz trotzdem.